Die osteopathische Behandlung wird nach Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet und beläuft sich auf circa 85 Euro pro Behandlung. Diese Kosten werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen, Beihilfekassen und Zusatzversicherungen übernommen oder bezuschusst. Im gesetzlichen Leistungskatalog ist die Osteopathie nicht erhalten, wird jedoch von vielen Gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattet. Die Abrechnungsmodalitäten der Krankenkassen unterscheiden sich hierbei voneinander. Bitte informieren Sie sich darüber vorab bei Ihrer Krankenversicherung.




